ARDEX AF 2224 Universalklebstoff für elastische und textile Bodenbeläge im Objekt
• Universeller Klebstoff mit breitem Anwendungsspektrum
• Sehr großes Anwendungsspektrum
• Hohe Scherfestigkeit
• Sehr emissionsarm
ARDEX-Systemprodukt
Besonders sichere Verbundeigenschaften mit ARDEX-Spachtelmassen, ausgelegt auf geruchsneutrales Verhalten und saubere Raumluft.
Mitglied in der Gemeinschaft Emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V., GEV.
Anwendungsbereich:
Innen. Boden.
Dispersionsklebstoff zum Kleben von:
– PVC- und PVC-Verbundbelägen in Fliesen, Platten und Bahnen
– PVC-Design-Belägen in Fliesen oder Plankenformaten
– CV-Belägen in Fliesen oder Plankenformaten
– Linoleum-Belägen
– Kautschukbelägen in Bahnen und Platten bis 2,5 mm
– Textilbelägen mit textilen Rückenausstattungenwie z.B: Vliesrücken,
Latexschaum- oder latexierter Rückenausstattung
– Gewebten Textilbelägen
– Nadelvliesbelägen
– Quarzvinylplatten
auf saugfähigen Untergründen.
ARDEX AF 2224 zeichnet sich durch universelle Einsetzbarkeit, das ausgeprägte Haftungsspektrum sowie gute Endfestigkeit aus.
Zusammensetzung: Polymerdispersionen, modifizierte Naturharze, mineralische Füllstoffe, Wasser, Netz-, Verdickungs-, Entschäumungs-
und Konservierungsmittel.
Vorbereitung des Untergrundes:
Der Untergrund muss den Anforderungen der DIN 18365 »Bodenbelagarbeiten« entsprechen. Er muss insbesondere eben, dauertrocken,
fest, tragfähig, trennmittel- und rissefrei, sowie zug- und druckfest sein oder ist entsprechend vorzubereiten. Spachtelarbeiten werden
mit den geeigneten ARDEX-Spachtelmassen in Verbindung mit ARDEX- Voranstrichen ausgeführt.
Verarbeitung:
Die zu klebenden Beläge müssen klimatisiert und entspannt vorliegen. ARDEX AF 2224 wird mit einem Zahnspachtel auf den entsprechend
vorbereiteten Untergrund gleichmäßig aufgetragen. Bei der Verlegung von PVC-Design- oder Kautschukbelägen nicht mehr
Klebstoff auftragen, als in der Nassphase des Klebstoffes eingelegt werden kann. Der Klebstoff muss noch gut benetzungsfähig und leicht
zerdrückbar sein. Die Belagsbenetzung ist wiederholt zu kontrollieren. Bodenbeläge ohne Lufteinschlüsse einlegen, dabei Nahtstauchungen
vermeiden, sofort anreiben und ggf. beschweren. Nach ca. 30-40 Minuten ist das Anwalzen mit einer Mehrgliederwalze (mind. 50 kg) auszuführen.
Bei der Klebung von diffusionsoffenen Bodenbelägen kann der Belag auch schon in das nasse Klebstoffbett eingelegt werden. Beim Auftrag
sind Klebstoffnester zu vermeiden. Die Ablüftezeit richtet sich nach dem Raumklima, Untergrund und Materialtemperatur, Saugfähigkeit
des Untergrundes sowie dem verwendeten Zahnspachtel und kann bis ca. 15 Minuten betragen. Der Klebstoff muss noch gut benetzungsfähig
und leicht zerdrückbar sein. Die Belagsbenetzung ist wiederholt zu kontrollieren. Nach ca. 40 Minuten ist das Anwalzen mit
einer Mehrgliederwalze (Gewicht min. 50 kg) auszuführen.
Empfohlene Zahnspachtel und Auftragsmengen:
Der Zahnspachtel ist so auszuwählen, dass eine ausreichende Benetzung der Belagsrückseite sichergestellt ist. Grob strukturierte Belagsrückseiten
oder grobporige Untergrundoberflächen erfordern einen entsprechenden Zahnspachtel. Für PVC-, PVC-Design-, PVC-Verbund-, Kautschuk-, CV- und textile Beläge mit Vliesrücken und Quarzvinylplatten:
A1
TKB A 1
Auftrag: 250 g/m² – 280 g/m²*
A2
TKB A 2
Auftrag: 300 g/m² – 350 g/m²*
Für textile Beläge mit wenig strukturierter Rückseite und Linoleumbeläge:
B1
TKB B 1
Auftrag: 400 g/m² – 450 g/m²*
Für textile Beläge mit stärker strukturierter Rückseite,
Kokos- oder Sisalbeläge:
B2
TKB B 2
Auftrag: 500 g/m² – 550 g/m²*
*) Auftragsmengen ermittelt mit Pajarito-Zahnleisten auf ARDEX-Spachtelmassen.
Praxistipp:
Durch das Arbeiten im Nassklebeverfahren wird aufgrund der gleichmäßigeren Benetzung der Belagsrückseite das Eindruckverhalten verbessert und eine höhere Festigkeit erzielt. Das vorherige Aufrakeln der Spachtelmasse verringert die Gefahr von Beulenbildung und das Durchscheinen von Kellenschlägen. Das Vorschalten einer Ablüftezeit erhöht auch hier die Anfangshaftung.
Hinweis:
Belagsfugen in PVC-, Linoleum- oder Kautschukbelägen frühestens nach 24 Stunden verschließen. Die Verlegeanleitungen der Belagshersteller sowie die gültigen Normen und Regeln des Fachs sind zu beachten! In Zweifelsfällen Probeklebungen durchführen. Eventuell auf dem Klebstoff befindliche Haut (z. B. durch unsachgemäße Lagerung oder nach Anbruch) entfernen, nicht unterrühren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während und nach der Verarbeitung / Trocknung für gründliche Belüftung sorgen! Essen, Trinken und Rauchen während der Verarbeitung des Produkts vermeiden. Bei der Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Reinigung der Werkzeuge direkt nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Informationen für Allergiker unter + 49 (0) 2302/664-0.
Entsorgung:
Nicht in die Kanalisation, in Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Restentleerte, ausgekratzte bzw. tropffreie Kunststoffgebinde sind recyclingfähig (Interseroh). Gebinde mit pastösem Restinhalt sowie gesammelte, pastöse Produktreste sind Sonderabfall. Gebinde mit ausgehärtetem Restinhalt sind Baustellenabfall/Hausmüll.
Sicherheitshinweise:
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Einatmen von Dampf vermeiden. Schutzhandschuhe tragen. Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. NUR FÜR DEN GEWERBLICHEN VERWENDER! Produkt enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on; Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1); 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme (CLP) :
GHS07
Signalwort (CLP) : Achtung
Gefährliche Inhaltsstoffe : 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on; 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; Reaktionsgemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)
Gefahrenhinweise (CLP) : H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich
Diesen Artikel haben wir am 20.02.2012 in unseren Katalog aufgenommen.
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