einzA silicon Grundierfarbe
wasserverdünnbare, pigmentierte Grundierfarbe.
Verwendungszweck
Grundierfarbe mit haftvermittelnden Eigenschaften vor der nachfolgenden Beschichtung mit einzA silicon Fassadenfarbe.
Dichte ca. 1,42
Bindemittelbasis siliconvergütetes Acryl-Copolymer
Verbrauch
ca. 150 - 200 ml/m2 je nach Untergrundbeschaffenheit.
Eigenschaften
Pigmentierte Grundierfarbe mit griffiger Oberfäche. Besonders geeignet für nicht oder nur schwach saugende Untergründe.
Untergründe
Die Untergründe müssen sauber, fest, trocken und tragfähig sein und sind entsprechend vorzubehandeln.
Verarbeitung
Unverdünnt im Streich- und Rollverfahren. Überstreichen nach 4 bis 5 Std. möglich.
Bei feuchter, kühler Witterung mindestens 24 Std. trocknen lassen.
Verarbeitungstemperatur
Nicht unter +5 °C Luft- und Objekttemperatur verarbeiten.
Reinigung der Werkzeuge
sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Lagerung
kühl aber frostgeschützt in Originalgebinden.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Packungsgröße 12,5 l
Hinweise
Angebrochene Gebinde bzw. verdünntes Material kurzfristig verarbeiten !
Umweltschonende Konservierungsmittel erlauben nach Anbruch nur eine kurze Lagerung.
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung.
Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie g)
Wb: max. 30 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA silicon Grundierfarbe: < 30 g/l
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang l, Teil 3, 4 und 5, Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on| EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, Reaktionsmasse aus:
[EG nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.
Diesen Artikel haben wir am 16.02.2014 in unseren Katalog aufgenommen.
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