Feuerfestmörtel zum Mauern und Reparieren von Herden, Öfen, Kaminen, offenen Kaminen und Grillkaminen.
Für außen und innen.
EIGENSCHAFTEN:
• hitzebeständig bis 1000 °C
• auf gebräuchliche Schamottsteine abgestimmtes Wärmedehnungsverhalten
• witterungs- und frostbeständig
• ausgezeichnete Haftung
• leichte Verarbeitung
ANWENDUNG:
• zur Ausmauerung von Feuerstellen und Heizgaszügen
• zum Vermauern von feuerfesten Steinen
• zum Einsetzen von Wandfuttern
• zum Ausbessern kleinerer Schäden an feuerfesten Auskleidungen
• zum Vermauern und Reparieren von Herden, Öfen, Kaminen, offenen Kaminen und Grillkaminen
UNTERGRUND:
Der Untergrund muss tragfähig, saugfähig, trocken, frei von Staub, Schalöl oder anderen Trennmitteln sein (ggf. reinigen bzw. lose Teile entfernen). Zur Beurteilung des Untergrundes sind die VOB/C, DIN 18350 Abs. 3 sowie die Putznorm DIN V 18550 zu beachten. Beim Mauern Schamottsteine o. ä. saugfähige Steine vornässen.
VERARBEITUNG:
quick-mix Feuerfestmörtel ist mit sauberem Wasser zu einer plastischen, geschmeidigen Masse anzurühren. Das Wasser ist dem trockenen Mörtel zuzufügen und nicht umgekehrt. Es ist darauf zu achten, dass nur saubere Gefäße und Werkzeuge benutzt werden. Wird das Material zur Vermauerung von feuerfesten Steinen verwendet, ist der Beutelinhalt (2 kg) mit 0,4 bis 0,5 l Wasser anzurühren. Bei Verwendung als Flickmasse für kleinere Schadstellen ist der Wasserbedarf auf 0,3 bis 0,4 l zu reduzieren. Nie mehr Mörtel anrühren, als in einer Stunde verarbeitet werden kann. Bei nicht zu schnellem Anheizen kann schon nach 12 Stunden, ansonsten nach 24 Stunden die gemauerte, reparierte Stelle in Betrieb genommen werden. Das frische Mauerwerk ist vor ungunstigen Witterungseinflussen (Schlagregen, Frost, etc.) zu schützen. Verarbeitung nicht bei Luft- und Steintemperaturen unter +5 °C.
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· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS05
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzement
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
· Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/- anrufen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Gefahr der Lugenbeeinträchtigung bei Langzeitexposition mineralischer Feinstäube
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
Diesen Artikel haben wir am 06.02.2019 in unseren Katalog aufgenommen.
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