einzA DekoquarzWerkstoffart
Dekorative Strukturbeschichtung für Wand- und Deckenbeschichtung für innen. Auch für kreative Sprenkeltechniken geeignet. Nassabriebklasse 3 nach DIN EN 13 300.
Verwendungszweck
Dekorative Strukturbeschichtung. einzA Dekoquarz wird durch Rollen oder Spritzen mit geeignetem Spritzgerät oder Trichterpistole deckend aufgetragen.
Farbtöne
Weiß sowie eine Vielzahl Farbtöne über das einzA-mix Farbmisch-System.
Dichte
1,62 g/cm3
Bindemittelbasis
Acryl-Copolymer
Eigenschaften
Leicht verarbeitbar, Weichmacherfrei und alkalibeständig.
Verbrauch
ca. 0,4 - 0,8 kg/m² bzw. 250 - 500 ml/m2 Verbrauchswerte sind Untergrundabhängig und durch Probeauftrag am Objekt zu ermitteln.
Untergründe
Kann auf jeden festen, sauberen, trockenen und ebenen Untergrund aufgebracht werden, wie z.B. Beton, Mauerwerk, und Putze jeder Art. Faserzement-, Holzspan- und Hartfaserplatten. Auch für gestrichene Untergründe geeignet. Untergrundvorbereitung Lose Teile sowie nicht mehr tragfähige Altanstriche sind zu entfernen. Stark poröse und sandende Oberflächen mit einzA Aqua Tiefgrund und kreidende aber tragfähige Altanstriche mit einzA Hydrosol, grundieren. Putz-und Betonuntergründe sollen lufttrocken sein.
Verarbeitungstechnik
einzA Dekoquarz ist verarbeitungsfertig, kann nach Untergrund und Auftragsverfahren noch mit einer geringen Wassermenge eingestellt werden. Vor dem Verarbeiten gut, aber nicht hochtourig, durchrühren. Beim Auftrag mit der Rolle wird ein anschließendes Abbürsten mit dem Flächenstreicher empfohlen.
Trocknung
Im Allgemeinen ist einzA Dekoquarz nach 6 Std. griffest und nach 24 Std. durchgetrocknet.
Verarbeitungstemperatur Luft- und Untergrundtemperatur nicht unter +5 °C.
Abtönen getönt über das einzA-mix Farbmisch-System. Andere Universalabtönkonzentrate, Universal-Abtönfarben oder -pasten oder sonstige Pigmentpräparationen können Qualitätseinschränkungen verursachen und sollten daher nicht zum Einsatz kommen.
Reinigung der Werkzeuge
Sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Lagerung
Kühl aber frostgeschützt in geschlossenen Originalgebinden. Angebrochenes bzw. verdünntes Material kurzfristig verarbeiten! Umweltschonende Konservierungsmittel erlauben nach Anbruch nur eine kurze Lagerung.
Entsorgung Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Packungsgrößen Standard (weiß): 15 l
einzA mix (Basis 1) 12,5 l
Sicherheits-und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind
im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 enthalten.
Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie g) - Wb: max. 30 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA Dekoquarz: < 30 g/l
Download 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EGl Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
EUH208 Enthält 1.2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-
isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6]
(3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Zusatztext für behandelte Ware gemäß Verordnung (EG) Nr. 528/2012 ( Biozidprodukte):
Zur Konservierung wird zusätzlich Bronopol und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on eingesetzt.
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.