Aqua-Plus 3in1 Iso- und Renovierfarbe PufasWeiße Isolier- und Renovierfarbe auf Wasserbasis für Innenflächen. Isoliert zuverlässig und dauerhaft Nikotin, Wasserränder, Ruß, Fettflecken, färbende Inhaltsstoffe aus Gipskarton-, OSB- und Holzbauplatten und ähnliche Verunreinigungen. Mit Filmschutz gegen Schimmelbefall. Beständig gegen Desinfektionsmittel – daher hervorragend geeignet für Anstriche in Arztpraxen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Kontrastverhältnis Klasse 1 bei einer Ergiebigkeit von 6 m²/l.
Marke | Pufas |
Lieferform / Gebindeeinheit | 12,5 l |
Farbtonbezeichnung | weiß |
Nettogewicht in kg | 18,34 |
Bruttogewicht in kg | 18,9 |
Downloads:SicherheitsdatenblattTechnisches Merkblatt Mögliche Gefahren:Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Skin Sens. 1 ; H317 - Sensibilisierung der Haut : Kategorie 1 ; Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic 3 ; H412 - Gewässergefährdend : Chronisch 3 ; Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,2-BENZISOTHIAZOL-3(2H)-ON ; CAS-Nr. : 2634-33-5
2-OCTYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON ; CAS-Nr. : 26530-20-1
Gemisch aus 5-CHLOR-2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON und 2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON (3:1) ; CAS-Nr. : 55965-84-9
GefahrenhinweiseH317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SicherheitshinweiseP101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Sonstige GefahrenDieses Gemisch enthält wissentlich keine Inhaltsstoffe, die PBT / vPvB klassifiziert oder in der SVHC-Kandidatenliste enthalten sind.
Zusätzliche Hinweise- Angaben zwecks C(M)IT/MIT (3:1) Durchführungsverordnung (EU) 2016/131: Enthält Biozidprodukt (Konservierungsmittel): Enthält Methylchloroisothiazolinone/Methylisothiazolinone (3:1), Benzoisothiazolinone, Octylisothiazolinone.
- Angabe von BIT und C(M)IT/MIT (3:1) als gefahrenbestimmende Komponenten: Aufgrund der CLP-Verordnung (EU) 1272/2008 Anhang II 2.8. müssen alle sensibilisierenden Stoffe angeben werden, auch wenn diese nicht zu einer Gefahrstoffreinstufung beitragen.