Profi XXL
Verwendung:Schadstoffgeprüfte, scheuerbeständige, stumpfmatte Einschichtdispersionsfarbe mit sehr hohem Deckvermögen für stark beanspruchte Wandflächen im Innenbereich.
Untergrundbehandlung:Die Vorbereitung des Untergrundes und die Ausführung der Anstricharbeiten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle Beschichtungen und Vorarbeiten sollten sich stets nach dem Objekt und den Anforderungen, denen es ausgesetzt wird, richten. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen BFS Merkblätter, herausgegeben vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz. Siehe auch VOB, Teil C DIN 18363, Absatz 3 Maler- und Lackierarbeiten. Die Weiterbehandlung/Entfernung von Farbschichten wie Schleifen, Schweißen, Abbrennen etc. kann gefährlichen Staub und/oder Dampf verursachen. Arbeiten nur in gut gelüfteten Bereichen durchführen.
Angemessene (Atem-) Schutzausrüstung anlegen, falls erforderlich. Alle Untergründe müssen sauber, trocken, tragfähig und frei von trennenden Substanzen sein. Unsichere Untergründe sind auf Tragfähigkeit und Eignung für nachfolgende Beschichtungen zu prüfen. Gegebenenfalls Testfläche anlegen und Haftung überprüfen.
Sandende oder stark saugende Untergründe (z.B. Gips-Putze) mit SÜDWEST InnenGrund oder in schwierigen Fällen mit SÜDWEST TiefenGrund LH grundieren. Auf mit Nikotin, Wasserflecken, Ruß, Fett, Öl oder ähnlichen Verschmutzungen belasteten Untergründen empfehlen wir SÜDWEST Isolierfarbe W oder SÜDWEST Isolierfarbe L. Mit Schimmel befallene Untergründe mit SÜDWEST Schimmelfresser vorbehandeln. Auf Schimmel gefährdeten Flächen empfehlen wir den Einsatz von SÜDWEST FungiStop (Technische Merkblätter beachten).
Verarbeitung:Streichen, Rollen oder Spritzen. In den meisten Fällen ist ein Anstrich ausreichend. Je nach Saugfähigkeit des Untergrundes den ersten Anstrich mit bis zu 5 % Wasser verdünnen. Bei Bedarf kann der Schlussanstrich mit maximal 5 % Wasser verdünnt werden. Beim Spritzen Anwendung Düsenweite und Materialdruck gemäß Angaben Gerätehersteller.
Temperatur:
Nicht unter + 5°C Luft- und Objekttemperatur verarbeiten und trocknen lassen.
Abtönen:Ein Abtönen mit handelsüblichen Vollton- und Abtönfarben ist möglich. Die Zugabemenge von Abtönkonzentraten sollte 1 % nicht überschreiten. Durch die Zugabe von Pigmentkonzentraten können geringe Mengen Lösemittel und/oder Weichmacher eingeschleppt werden. Bei der Beschichtung/ Überarbeitung von Dichtstoffen wie z.B. Acrylat-Dichtstoffe können auf Grund höherer Elastizität Risse im Anstrichfilm auftreten. Außerdem kann es, je nach Inhaltstoffen in den Dichtstoffen, zu Verfärbungen und/ oder Glanzgradunterschieden in der Beschichtung kommen.
Deckkraftklasse: 1 bei 7 m²/l
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
Standard-Farbton: 9110 weiß
Gebindegröße (St./Palette): 2,5 l,5 l,10 l,12,5 l,15 l
Glanzgrad: stumpfmatt
Lebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers."Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."
DownloadTechnisches MerkblattSicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus 5- Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Für 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-on (MIT) wird gemäß Empfehlung der CEPE freiwillig eine Kennzeichnungsgrenze von 15 ppm (statt 100 ppm) angewendet.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, Bronopol (INN). als Wirkstoffe zum Lagerungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung (528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.