LEINÖLFIRNISnatürliches Bindemittel, doppelt gekocht, harzfrei
PRODUKTBESCHREIBUNG
Verpackung:
Gebinde mit 1 l, 5 l, 10 l, 25 l und Blechfässer mit 190 kg Inhalt.
Eigenschaften:
Natürliches Öl aus Leinsamen mit Zusatz von Trockenstoffen. Doppelt gekocht und harzfrei.
Anwendung:
Zum Versiegeln von Hölzern jeder Art wie z.B. Möbel, Balken, Bretterverschalungen u.s.w. Außerdem zum Herstellen von pigmentierten Grundierungen
sowie als Zusatz zu Künstlerfarben.
TECHNISCHE DATEN
Spez. Gewicht: 0.95
Viskosität: 75- 100 mPas
Flammpunkt: 320°C
Rohstoffbasis: Leinöl mit Trockenstoff (Mangan-Neodecanoat)
VERARBEITUNGSHINWEISE
Verarbeitung:
Grundieren von Holz: LEINÖLFIRNIS zu gleichen Teilen mit TERPENTIN-ERSATZ oder UNIVERSAL-VERDÜNNUNG AF verdünnen (Halböl) und den gut getrockneten Untergrund mit einem Lappen oder Pinsel grundieren. Bei stark saugendem oder porösem Holz nach ausreichender Zwischentrocknung (mind.
12 Stunden) ein zweites Mal grundieren. Überschüssiges Halböl nach jeweils 10 Minuten abwischen. Herstellung von Ölfarben: Die handelsüblichen Farbpigmente mit reinem LEINÖLFIRNIS zu einem dicken Brei gut verrühren, anschließend mit LEINÖLFIRNIS und etwas TERPENTIN-ERSAZ oder UNIVERSAL- VERDÜNNUNG AF bis zur Streichfähigkeit verdünnen. Die Verarbeitung sollte nur in dünnen Schichten erfolgen, um eine gute Durchtrocknung zu gewährleisten. Bei mehrmaligem Auftrag ist eine gute und vollständige Zwischentrocknung unverzichtbar.
Verbrauch:
ca. 200 ml Halböl/m². Da der Verbrauch sehr stark vom Saugvermögen des Untergrundes abhängt, sollte dieser für einen genaueren Wert mit einem Probeauftrag bestimmt werden.
Lagerung:
kühl, aber frostfrei. Gebinde gut verschließen
KENNZEICHNUNG
Wegen der Gefahr der Selbstentzündung dürfen getränkte Lappen, Putzwolle oder Pinsel nicht sofort in den Abfall gegeben werden, sondern müssen vorher
gut ausgebreitet durchgelüftet und getrocknet werden.
GGVS: entfällt, UN-Nr: entfällt, WGK: 1
Entsorgung: nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel gemäß EAK: 020399
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
Gefahrenpiktogramme entfällt
Signalwort entfällt
Gefahrenhinweise entfällt
2.3 Sonstige Gefahren
Gefahren Mensch/Umwelt: Selbstentzündung durch Autoxidation von mit dem Produkt getränkten Lappen möglich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.