einzA Sperrgrund GK ultrafein
Anwendung
Wasserbasierte Absperrgrundierung. Gut deckender Voranstrich als Absperrgrundierung auf Gipskartonplatten, fest haftende Dispersionsanstriche und mineralische Untergründe, bei denen mit einer Verfärbung durch lösliche Bestandteile gerechnet werden muss. einzA Sperrgrund GK ultrafein bildet eine Haftbrücke zwischen dem Gipskarton-, dem Altanstrich oder Putzuntergrund und der nachfolgenden Beschichtung
Dichte 1,37
Bindemittelbasis Kunststoffdispersion
Eigenschaften Wässrige matte Grundierung auf Kunststoff-Dispersionsbasis. Für den Innenbereich geeignet. Leicht und zügig zu verarbeiten. Schafft griffige Untergründe. Weiß pigmentiert. Gute Absperrwirkung gegen Holzinhaltsstoffe
Vorbereitung des Untergrundes
Der Untergrund muss tragfähig, trocken, staubfrei und frei von losen Teilen sein.
Verarbeitung
Eimerinhalt gut aufrühren und gelegentlich wieder aufrühren. einzA Sperrgrund GK ultrafein wird unverdünnt und voll deckend mit der Lammfellrolle / Bürste gleichmäßig aufgetragen oder maschinell aufgespritzt und mit der Lammfellrolle nachgewalzt. Bei Verfärbungen durch Lignin, Phenolharz oder ähnlichen Substanzen kann ein zweimaliger Anstrich notwendig sein. Zwischen den Arbeitsgängen mind. 12 Std. Trocknungszeit einhalten.
Verarbeitungshinweise
Nicht bei Luft- und/oder Wandtemperaturen unter +5 °C verarbeiten. Nikotinverunreinigungen können mit einzA Sperrgrund GK ultrafein nicht abgesperrt
werden.
Reinigung der Arbeitsgeräte nach Gebrauch mit Wasser.
Verbrauch 150 - 200 g/m²
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie h): Wb: max. 30 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA Sperrgrund GK ultrafein: <1 g/l
Entsorgung Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Download 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang l, Teil 3, 4 und 5,
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
| EUH208 Enthält 1.2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, Reaktionsmasse aus:
[EG nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.