Blitzzement
Grauer, schnellabbindeneder Spezialzement für innen und außen. Für schnelle Ausbesserungsarbeiten sowie zum Befestigen und Fixieren von Bauteilen.
- wetter- und wasserbeständig
- schnell belastbar
- ca. 3 Min. verarbeitungsfähig
- chromatarm gemäß EU-Verordnung 1907/2006, Anhang XVII (47)
- 1kg, 5kg
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Agenschäden.
Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLANDZEMENT ; CAS-Nr. : 65997-15-1
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung
zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält wissentlich keine Inhaltsstoffe, die PBT / vPvB klassifiziert oder in der SVHC-Kandidatenliste
enthalten sind.
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des
pH-Wertes.
2.4 Zusätzliche Hinweise
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen
bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das
durch die REACh-Verordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.