PUFAS HaftputzgipsHaftputzgips für die Handverarbeitung nach DIN 1168
Anwendungsbereich: PUFAS Haftputzgips ist ein einlagiger Wand- und Deckenputz der Mörtelgruppe P IVb und eignet sich zum Verputzen aller tragfähigen, mineralischen Untergründe im Innenbereich.
Technische Daten: Rohstoffbasis: Naturgips, Kalkhydrat
Schüttgewicht: ca. 0,58 g/cm³
pH-Wert: ca. 12
Verbrauch: 5,5 kg/m² bei 1 cm Putzstärke
Ansatzverhältnis: 25 kg in 18 l Wasser CE-konform gemäß: EN 13279 -1; EN 13279-1 B4/20/2 Verputz von Decken und Wänden innerhalb
von Gebäuden.
Brandverhalten: A1
Luftschalldämmung: NPD
Wärmedurchlasswiderstand: NPD
Gefährliche Stoffe: NPD
Untergrundvorbehandlung:Der Untergrund muss trocken, tragfähig und frei von Trennmitteln (Schalöl, Staub usw.) sein. Stark saugende, sandende und kreidende Untergründe mit PUFAS Tiefengrund LF grundieren. Verarbeitung: PUFAS Haftputzgips in sauberes, kaltes Wasser einstreuen und kräftig durchrühren. Für große Ansatzmengen Motorrührwerk verwenden. Die Verarbeitungszeit beträgt je nach Untergrund 50 – 70 Minuten. Den angerührten Mörtel innerhalb von 20 Minuten aufziehen, wobei eine Mindestschichthöhe von 5 mm einzuhalten. Die mittlere Putzdicke sollte ca. 10 mm betragen. Nach dem Versteifungsbeginn kann die Oberfläche nach 30 – 50 Minuten durch lichtes Annässen abgefilzt oder geglättet werden. Bei zweilagigen Aufträgen ist die erste Putzlage noch in weichem Zustand aufzukämmen und erst nach dem Erhärten ist die zweite Lage aufzubringen.
Wichtige Hinweise: Verursacht schwere Augenschäden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staub nicht einatmen. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT
DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI
KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztli- Gefahr chen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhalt/ Behälter gemäß den Lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
Enthält: Calciumhydroxid
Lagerung: Gebinde gut verschlossen und trocken - vorzugsweise auf Holzrost - lagern.
Gebindegrößen:Papiersack á 25 kg
Download2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
CALCIUMHYDROXID ; CAS-Nr. : 1305-62-0
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung
zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine