einzA Siliconharz-EdelputzGebrauchsfertiger, siliconharzverstärkter, organisch gebundener Strukturputz in Kratzputz-Struktur, zur Anwendung im Außenbereich.
Verwendungszweck
Als Endbeschichtung für dekorative und strapazierfähige Oberflächen auf mineralischen und organischen Untergründen. Auch als Abschlussbeschichtung in den schwer entflammbaren einzA Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyrolplatten verwendbar.
Verbrauch
von ca. 1,7 kg/m² (1,2 mm) bis ca. 4 kg/m2 (3 mm)
Bindemittelbasis
Siliconharz-Emulsion und Reinacrylat Dispersion
Dichte
ca. 1,70.
Farbton
(Standardware) Weiß.
Eigenschaften
Schwer entflammbar im einzA WDVS; Ausrüstung gegen Algen- und Pilzbefall; Strapazier- und reinigungsfähig; geschmeidige und leichte Verarbeitung; maschinengängig; wasserabweisend und wasserdampfdurchlässig; witterungsbeständig; widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung (Riss- und Schlagfest); faserverstärkt.
Untergründe
Geeignet auf ungestrichenen Putzen (MG II oder III), Beton und Faserzementplatten. Für Schlussbeschichtungen im einzA Wärmedämm-System.
Bauaufsichtliche Zulassungen Zulassungsnummern (Institut für Bautechnik Berlin) Z-33.41-429 Z-33.43-201
Untergrundvorbereitung
Die Untergründ müssen fest, sauber, trocken und tragfähig sein, ggf. sind sie entsprechend vorzubehandeln. Nicht planebene Flächen sind durch Spachteln mit einzA Verbundmörtel zu glätten. Nach Trocknung erfolgt ein Zwischenanstrich mit einzA LF-Grund Plus.
Verarbeitungstechnik
Die einzA Siliconharz Edelputze sind gebrauchsfertig eingestellt. Vor der Verarbeitung mit einem langsam laufenden Rührgerät gründlich aufrühren. Ein geringer Wasserzusatz zur Konsistenzeinstellung ist möglich (≤ 1%). Mit einer Edelstahltraufel auftragen und gleichmäßig auf Kornstärke abziehen. Der Putz kann mit herkömmlichen Putzmaschinen verarbeitet werden. Die Arbeitstechnik und die Verarbeitungswerkzeuge haben einen entscheidenden Einfluss auf die Optik des Objekts. Um gleichmäßige Flächen zu erhalten, ist ein glatter Untergrund erforderlich. Geringe Farbtonunterschiede in unterschiedlichen Chargen sind rohstoffbedingt und kein Grund zur Beanstandung. Für zusammenhängende Flächen immer Putz mit gleicher Chargennummer verwenden. Bei unterschiedlichen Chargennummern ist der gesamte Putz vorher zu vermischen.
Kratzputz-Struktur
Mit Kunststofftraufel, Moosgummi- oder PUR-Scheibe gleichmäßig rund abscheiben. Putz mit Edelstahltraufel auftragen und auf Kornstärke abziehen.
Verarbeitungstemperatur
Nicht unter +8 °C (Luft und Objekt) und nicht bei direkter Sonneneinstrahlung verarbeiten.
Trockenzeiten
Bei +20 °C und 65 % rel. Luftfeuchte nach 48 Std. oberflächentrocken. Durchgetrocknet und belastbar nach ca. 6 Tagen.
Bei niedrigerer Temperatur und höherer Luftfeuchte verlängern sich diese Zeiten.
Abtönen
Farbtöne ab 500 kg als Sonderfertigung ab Werk lieferbar.
Reinigung
Der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Lagerung Kühl, aber frostfrei lagern.
Packungsgröße
25 kg (Kunststoffeimer)
Besondere Hinweise
Silicon-Werkstoffe sind alkalisch (Augen- und Hautschutz). Angrenzende Flächen gut abdecken, Spritzer hinterlassen Ätzspuren.
Hinweis
Hoch alkalische Untergründe (Neuputz, Armierungsschichten etc.) müssen gemäß dem
Allgemeinen
Stand der Technik 28 Tage trocknen können. Bei kürzeren Arbeitsintervallen
und gerade bei Auftragen von stark farbigen Putzen, kann ein Grundanstrich mit LF-Grund-
Plus im entsprechenden Farbton für die nötige »Ausblühsicherheit« sorgen.
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie c) - Wb: max 40 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA Siliconharz-Edelputz: < 40 g/l
DownloadLebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers.
"Biozide-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen".2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EGl Nr. 1272/2008 lCLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
EUH208 Enthält Tetrahydro-1 ,3,4.6-tetrakis(hydro›