einzA Streichputz
Werkstoffart
Quarzhaltige, haftvermittelnde Spezialgrundierung mit Putzcharakter.
Verwendungszweck
Grundierung und Voranstrich für alle mineralischen und dispersionshaltigen Anstrich- und Putzsysteme. Vermindert Fleckenbildung und gleicht unterschiedliches Saugverhalten aus.
Pigmentierte, griffige, feinkörnige, matte, wasserverdünnbare Grundierfarbe.
Farbtöne Weiß.
Dichte 1,60 g/cm3
Bindemittelbasis
Kunststoff-Dispersion (Acrylat), Quarzsand, Pigmente, Wasser, Additive
Eigenschaften
Weiß pigmentiert, quarzhaltig, egalisierend, für innen und außen, Haftvermittelnd wasserverdünnbar, auch bei sattem Auftrag rissfrei auftrocknend, stark füllend.
Verbrauch
Unverdünnt ca. 200 - 300 g/m² je nach Untergrundbeschaffenheit.
Untergründe
Geeignet auf sämtlichen festen, sauberen und trockenen Alt-und Neuputzen, Beton, Kalksandstein, Ziegelmauerwerk und Wandbauplatten.
Untergrundvorbereitung
Der Untergrund muss sauber, trocken und tragfähig sein. Dieser ist nach den für Anstriche mit Dispersionsfarben bekannten Regeln vorzubereiten.
Insbesondere sind stark saugfähige sowie oberflächig lose Untergründe durch Grundierung vorzubehandeln. Altanstriche müssen auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden. Stark saugende oder absandende Untergründe sind mit einzA Aqua-Tiefgrund oder mit einzA Tiefgrund vorzubehandeln. Da letztere Grundierung eine große Eindringtiefe hat, muss bei oberflächig losen Untergründen mehrmals nass in nass grundiert werden, um auch an der Oberfläche eine gute Verfestigung zu erzielen. Von der Witterung angegriffene aber noch tragfähige Altanstriche sind mit einzA ElasticGrund zu grundieren. Nach entsprechender mechanischer Vorarbeit „verschweißt“ diese Grundierung den Untergrund und die Anstrichrestteile zu einer sicheren und tragfähigen
Anstrichfläche. Entsprechend der Saugfähigkeit des Untergrundes mit einzA UniversalNitroverdünnung verdünnen. Glanzbildung ist zu vermeiden.
Bitte beachten
Sie die Technischen Merkblätter für einzA Grundierungen.
Verarbeitungstechnik Verarbeitung durch Streichen oder Rollen, unverdünnt oder nach Saugfähigkeit des
Untergrunde
bis 20% mit Wasser verdünnen.
Verarbeitungstemperatur
Nicht unter +5 °C (Luft und Objekt).
Abtönen
Weiß oder abgetönt ab Werk
Reinigung der Werkzeuge
Sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Lagerung
Kühl aber frostgeschützt in geschlossenen Originalgebinden.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Packungsgröße
Standard: 22 kg
Besondere Hinweise
nicht unter +5 °C und nicht über +30 °C (Luft und Untergrund) und nicht bei direkter Sonneneinstrahlung verarbeiten.
Sicherheits-und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß
CLP-Verordnung (GHS) nach der (EG-) Verordnung Nr. 1272/2008 hinterlegt. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com
oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie a/c) - Wb: max. 30/75 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA Streichputz: < 20 g/l
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang l, Teil 3, 4 und 5,
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
| EUH208 Enthält 1.2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, Reaktionsmasse aus:
[EG nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.