R 762 Ableit-FinishFür die Herstellung einer Querleitschicht
Hinweis:
Thomsit R 762 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Produkteigenschaften:
- Alternative zum Kupferbandnetz
- TÜV-geprüft und langzeiterprobt
EMICODE: EC1 PLUS
Anwendungsbereiche:
Sehr emissionsarmes, leitfähiges Dispersionsprodukt zur Erstellung einer Querleitschicht vor Einbau leitfähiger
- Textilbeläge
- Linoleumbeläge
- PVC-Bodenbeläge
Einsetzbar auf belegreifen Estrichen, Thomsit Spachtelmassen und Thomsit Floor Dämmunterlagen. Geeignet für Fußbodenkonstruktionen, die Anforderungen an die elektrische Leitfähigkeit zu erfüllen haben. Empfohlen z.B. für Operations- und Computerräume, Laboratorien und explosionsgefährdete Produktions- und Lagerbereiche. Ersetzt das sonst übliche Kupferbandnetz und vermeidet dadurch Abzeichnungen der Kupferleiter im Oberbelag.
Thomsit R 762 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Lieferformen:
10-kg-Kanister
LINKS & DOWNLOADS
Technisches MerkblattSicherheitsdatenblatt 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS):
EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on,
Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1)
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.