KVS Zell Leim
KVS Zell-Leim eignet sich zum Verkleben von leichten bis schweren Papiertapeten, Prägetapeten, Vinyltapeten und ähnlichen Wandbelägen.
Eigenschaften:• in 30 Minuten verarbeitbar
• optimale Verträglichkeit mit allen Spachtelmassen ohne spätere Blasenbildung
• klumpt nicht
• maschinengängig
• lagerstabil
Technische Daten:Rohstoffbasis:Carboxymethylcellulose
Schüttgewicht:500 – 800 kg/m³
pH-Wert:7 – 10
Löslichkeit:in 30 Minuten gebrauchsfertig
Verbrauch:ca. 200 ml/m²
Untergrund:Der Untergrund muss tragfähig, trocken, gleichmäßig saugend, eben, staub- und fettfrei sein. Alte Tapeten sowie Leimfarben entfernen. Risse, Löcher und Unebenheiten verspachteln. Sandende und kreidende Untergründe mit Tiefengrund LF vorbehandeln. Stark saugende Untergründe vorkleistern oder ebenfalls grundieren.
Verarbeitung:Für normale Papiertapeten 200 g KVS Zell-Leim unter kräftigem Rühren in 5 l kaltes Wasser einstreuen und kurze Zeit weiterrühren. Zum Verkleben von schweren Tapeten 4 l Wasser für 200 g Zell-Leim verwenden. Nach 30 Minuten nochmals kräftig durchrühren. KVS Zell-Leim mit dem Tapeziergerät oder mit der Bürste auf die Tapete auftragen, die Tapetenbahn zusammenlegen und nach ausreichender Weichzeit verkleben. Die Verarbeitungsvorschriften der Tapetenhersteller sind unbedingt zu beachten.
Hinweise:Für Tapezierarbeiten auf grundierten Flächen sind dem fertig angerührten Kleister 20 % Latex-Bindemittel hinzuzufügen (750 g Latex-Bindemittel pro 200-g-Ansatz Zell-Leim). Auch zur Erhöhung der Feuchtfestigkeit und auf kritischen Untergründen (z. B. frischer Zementputz) ist eine Zugabe von 20 % Latex-Bindemittel zu empfehlen. Arbeitsgeräte nach Gebrauch mit Wasser reinigen. Sicherheitsrelevante Daten entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter erhalten Sie über unsere Website www.pufas.de oder unter sds@pufas.de.
Lagerung:Trocken und gut verschlossen aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Entsorgung:Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Eingetrocknete Materialreste können über den Hausmüll oder als Baustellenabfall entsorgt werden. Abfallschlüssel-Nr. EWC 08 04 14.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Keine
2.2 Kennzeichnungselemente
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine