MEGA 663 Boden Faser Anhydrit SpachtelVerwendungszweckSehr emissionsarmer, selbstverlaufender Bodenausgleich für Schichtdicken von 3 – 30 mm in einem Arbeitsgang im trockenen Innenbereich. MEGA 663 Boden Faser-Anhydrit- Spachtel ist einsetzbar auf Estrichen, Beton, Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Terrazzo, Altuntergründen mit festhaftenden, wasserfesten Klebstoffresten sowie Holzböden und Trockenestrichen.
Eigenschaften:• selbstverlaufend und pumpfähig
• faserverstärkt
• glatte Oberfläche
MEGA 663 Boden Faser-Anhydrit-Spachtel nicht als Estrich oder Nutzboden verwenden.
Untergrundvorbereitung:Untergründe müssen den Anforderungen der ATV DIN 18 365 „Bodenbelagsarbeiten“ entsprechen. Sie müssen insbesondere sauber, dauertrocken, riss- als auch trennmittelfrei, zug- und druckfest sein. Darüber hinaus sind von zementären Untergründen evtl. vorhandene Zementschlämme mit geeigneten Maschinen zu beseitigen. Analog dazu ist bei Anhydrit- bzw. Anhydritfließestrichen zu verfahren, wobei gemäß dem BEB Merkblatt die Estrichoberfläche zu bürsten, anzuschleifen und abzusaugen ist. Die jeweiligen sach- und fachgerecht aufbereiteten Untergründe sind mit geeigneten Mega Vorstrichen/Grundierungen vorzubehandeln.
Verarbeitung:MEGA 663 Boden Faser-Anhydrit-Spachtel in einem sauberen Gefäß in kaltes, sauberes Wasser mit elektrischem Rührgerät (ca. 600 U/Minute) ca. 2 Minuten klumpenfrei anrühren. Für einen Sack (25 kg) 4,5 – 5,0 l Wasser verwenden. MEGA 663 Boden Faser-Anhydrit-Spachtel mit Glättkelle
oder Rakel in gewünschter Schichtdicke auftragen. Bei mehrmaligem Spachtelauftrag Zwischenvorstrich mit geeignetem Dispersions Vorstrich vornehmen. Zu schnelles Austrocknen vermeiden, vor direkter Sonneneinstrahlung und Zugluft schützen. Höhere Temperaturen des Pulvers
und des Anrührwassers beschleunigen die Abbindung, niedrigere verzögern sie.
Technische DatenInhaltsstoffe:Calciumsulfat, Sand, Portlandzement, Kreide, organische
Polymere, Fasern
Gebindegröße:Sack 25 kg
Verbrauch:ca. 1,5 kg/m2 je 1 mm Schichtdicke
Erstarrungsbeginn nach EN 196:
60 – 120 Minuten
Erstarrungsende nach EN 196:
80 – 160 Minuten
Begehbar nach:
ca. 3 Stunden
Belegreif nach:
ca. 24 Stunden bis 3 mm Schichtdicke; je weiteren mm Schichtdicke: 24 Stunden zusätzlich
Lagerfähigkeit:12 Monate kühl und trocken
Vorstehende Zeitangaben werden bei Normklima (23 °C/
50 % rel. Luftfeuchtigkeit) erzielt. Bei anderen Klimabedingungen
tritt eine Verkürzung/Verlängerung der Abbindung
und Trocknung ein.
Wichtige HinweiseBei Spachtelarbeiten und/oder Verlegungen von Bodenbelägen auf beheizten Fußbodenkonstruktionen sind die Richtlinien des entsprechenden Merkblattes des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zu beachten. MEGA 663 Boden Faser-Anhydrit-Spachtel nicht mit anderen Ausgleichmassen vermischen. Angebrochene Säcke wieder dicht verschließen und rasch aufbrauchen. Nicht im Nass- oder Außenbereich einsetzen. Nicht in Abwasserleitungen schütten. Bei der maschinellen Verarbeitung darauf achten, dass das Misch- und Fördersystem frei von zementären Rückständen ist.
ProduktsicherheitChromatreduziert. Enthält Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch, deshalb Kinder von frischem Material fernhalten. Schutzhandschuhe (z. B. Nitril getränkte Baumwollhandschuhe), Augen-/Gesichtsschutz sowie lange Hosen tragen. Sollte Material in die Augen gelangen, sofort mit viel Wasser auswaschen und Augenarzt aufsuchen. Bei Hautkontakt gründlich mit Wasser spülen. Je länger frisches Material auf Ihrer Haut verbleibt, umso größer ist die Gefahr von ernsten Hautschäden. Während und nach der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während der Verarbeitung des Produktes vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Kühl und trocken lagern. Angebrochene Gebinde sind sofort luftdicht zu verschließen. Informationen für Allergiker unter: +49 (0) 40 54004-0. Bitte aktuelles technisches Merkblatt und Sicherheitsdatenblatt unter www.mega.de beachten.
Entsorgung:Verpackung nur restentleert zur Wiederverwertung geben. Ausgehärtete Produktreste als hausmüllähnlichen Gewerbeabfall/Baustellenabfall entsorgen. Nicht ausgehärtete Produktreste sind der Schadstoffsammelstelle zuzuführen. Die europäischen Abfallschlüsselnummern (EAK) können beim Hersteller erfragt werden. Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren
Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Fall ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Technisches MerkblattSicherheitsdatenblatt
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:

Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Zement, Portland-, Chemikalien
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.