einzA Aqua Tiefgrund Grundiermittelkonzentrat, wasserverdünnbar, weichmacher- und lösemittelfrei nach der „VdL-Richtlinie Deklaration Beschichtungsstoffe“ (kurz VDL-RL01).
Verwendungszweck
Zum Tiefgrundieren aller vorkommenden ungestrichenen Untergründe außen und innen.
Dichte
ca. 1,02
Festkörpergehalt
ca. 27 %
Bindemittelbasis
Acryl-Copolymer
Eigenschaften
Sehr gut eindringend; geruchsarm; formaldehydfrei; alkalibeständig; verfestigend; gute Absperrwirkung für nachfolgende Anstriche; haftungsvermittelnd; wetterbeständig; wasserdampfdurchlässig; schnelltrocknend; grün eingefärbt; trocknet transparent auf.
Verbrauch
(1:4 verdünnt) 150 - 200 ml/m2, je nach Saugfähigkeit des Untergrundes
Untergründe
Für saugfähige Untergründe, wie alte sandende oder neue Putze, Ziegelmauerwerk, Kalksandstein, Beton, Faserzement, Porenbeton und Gipskartonplatten (für Gips- und feinstporöse Untergründe nicht geeignet). Für den Einsatz in Räumen des Nahrungsmittelsektors und überall dort, wo starke Geruchsbildung unerwünscht ist, geeignet.
Untergrundvorbereitung
Die genannten Untergründe werden durch einzA Aqua-Tiefgrund in sauberen, tragfähigen Zustand gebracht. Putze und Beton sollen lufttrocken sein. Lose Teile sowie nicht mehr tragfähige Altanstriche sind zu entfernen.
Verarbeitungstechnik
einzA Aqua-Tiefgrund wird normalerweise verdünnt verarbeitet und kann je nach Saugfähigkeit des Untergrundes auch unverdünnt eingesetzt werden. Tritt Glanzbildung auf, so kann einzA Aqua-Tiefgrund bis 1 : 4 mit Wasser verdünnt werden. Der Grad der Verdünnung richtet sich nach der Saugfähigkeit des Untergrundes. Glanzbildung ist zu vermeiden. Überstreichen ist unter Normalbedingungen nach 4 - 5 Stunden möglich; bei kühler, feuchter Witterung ist gute Trocknung abzuwarten. Bei Einsatz in Kühlräumen ist eine längere Trocknungs- und Ablüftzeit einzuhalten. Um maximale Eindringtiefen zu erreichen, sollen große Hitze und von der Sonne stark erwärmte Flächen gemieden werden.
Besondere Hinweise
einzA Aqua-Tiefgrund hat keine anlösende Wirkung auf Dispersionsaltanstrichen. Sollen noch tragfähige Altanstriche für die Renovierung vorbereitet werden, so ist einzA Elastic-Grund unverdünnt, oder mit einzA Universal-Nitroverdünnung verdünnt, einzusetzen (siehe Technisches Merkblatt).
Verarbeitungstemperatur
(Luft und Objekt) nicht unter + 5 °C
Ökologische Hinweise
einzA Aqua-Tiefgrund ist lösemittelfrei und biologisch verträglich.
Entsprechend zertifiziert und dokumentiert durch den Ciliatentest in Anlehnung an das
Erlangen Verfahren nach Gräf mit Tetrahymena pyriformis (geprüft durch Dr. U. Noack
Laboratorien). "Erlanger Ciliatentest", bei Bedarf bitte anfordern.
Listung auf der baubook-Plattform http://www.baubook.at/m/PHP/Info.php?SI=2142685781&SW=5
Reinigung der Werkzeuge
sofort nach Gebrauch mit Wasser
Lagerung
Kühl, aber frostgeschützt in geschlossenen Originalgebinden.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Hinweise
Angebrochenes bzw. verdünntes Material kurzfristig verarbeiten !
Umweltschonende Konservierungsmittel erlauben nach Anbruch nur eine kurze Lagerung.
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der (EG-) Verordnung Nr. 1272/2008 hinterlegt. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie h)
Wb: max. 30 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA Aqua-Tiefgrund: < 0,5 g/l
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang l, Teil 3, 4 und 5,
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] | EUH208 Enthält 1.2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-2H- (3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hen/orrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.